FAQ

FAQ Allgemein:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Maßnahme bei Ihnen beginnen zu können?

Sie müssen einen LTA-Antrag (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) gestellt haben, der durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft/Unfallkasse bewilligt wurde. Mit Ihrem/r zuständigen Reha-BeraterIn wird anschließend das weitere Vorgehen besprochen. In einem unverbindlichen ersten Gespräch können Sie sich bei uns über für Sie interessante Maßnahmen informieren.

Kann ich eine Maßnahme beginnen, wenn ich noch in einem Arbeitsverhältnis stehe?

Ja, wenn Sie die letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, kann das Arbeitsverhältnis während einer Maßnahme ruhen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Maßnahme für eine Wiedereingliederung in eine leidensgerechte Tätigkeit im Betrieb zu nutzen. Dies ist abhängig von der Bereitschaft aller Beteiligten und muss im Einzelfall mit dem Kostenträger und dem Betrieb geklärt werden.

Wie sieht die Unterstützung bei der (Praktikums-/Arbeits-) Stellensuche aus?

Wir zeigen Ihnen den Zugang zum „verdeckten Arbeitsmarkt“ und wie Sie den Kontakt zu Firmen aufbauen, die aktuell keine Stellen ausgeschrieben haben. Die Unterstützung wird da geleistet, wo Sie Bedarf haben.

Warum sollte ich bei der Reha & Beruf gGmbH eine Maßnahme beginnen?

Jede/r TeilnehmerIn bekommt ihre/seine persönliche Begleitung. Die/der Bezugspädagoge/in ist für alles ansprechbar und unterstützt Sie: angefangen bei der Suche nach einem Praktikums- oder Umschulungsplatz, bei Problemen in der Berufsschule oder im Betrieb bis hin zu persönlichen Anliegen.

Arbeiten Sie mit bestimmten Firmen zusammen, bei denen ich ein Praktikum / eine Umschulung machen kann?

Bei Bedarf greifen wir gerne auf Betriebe zurück, mit denen wir in der Vergangenheit positive Erfahrung in der Begleitung unserer TeilnehmerInnen gemacht haben. Alternativ suchen wir immer auch „neue“ Betriebe, die zu Ihnen passen. Uns ist es auch wichtig, dass jede/r TeilnehmerIn lernt, selbst auf Betriebe zuzugehen und sich zu präsentieren. Von uns erhalten Sie das entsprechende Werkzeug, um für sich eine passende Bewerbungsstrategie zu entwickeln, die individuell zu Ihnen passt. Das stärkt die Selbstsicherheit, Eigenständigkeit und erhöht die Chance, eine Stelle zu finden.

Was ist, wenn ich die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe?

Wenn eine Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen nicht beendet werden kann, dann wird in Absprache mit dem zuständigen Kostenträger eine Lösung gefunden. Ggf. ist der Wiedereinstieg nach der Genesung möglich. Dies hängt von vielen Faktoren ab, die im Einzelfall variieren.

Was passiert, wenn ich vor Maßnahmeende eine Stelle gefunden habe?

Das ist natürlich immer möglich und die Maßnahme wird vorzeitig beendet. Um Sie bestmöglich zu begleiten, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob der neue Arbeitsplatz tatsächlich leidensgerecht ist und Ihren Zielvorstellungen entspricht.

Was passiert, wenn ich nach der Maßnahme keine Arbeit gefunden habe?

In der 6-monatigen Nachbetreuungszeit sind wir weiter für Sie da und unterstützen Sie.

Kann ich auch in Teilzeit teilnehmen?

Generell bieten wir unsere Maßnahmen in Vollzeit an – in Absprache mit Ihrem Kostenträger ist ggf. auch eine Teilnahme in Teilzeit möglich. Sprechen Sie uns an. Wir klären das für Sie.

Habe ich während der Maßnahme Urlaub?

Ja, es besteht ein Urlaubsanspruch von 2 Tagen pro Monat. Wenn Sie z. B. an einer 9-monatigen Maßnahme teilnehmen, haben Sie also 18 Urlaubstage.

Wovon lebe ich während der Maßnahme?

Während der Maßnahme beziehen Sie das sog. Übergangsgeld; hinzukommen ggf. Fahr- und Verpflegungsgeld. Das Übergangsgeld wird von Ihrem Kostenträger (Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) ausgezahlt und berechnet. Je nachdem, mit welchen Verkehrsmitteln Sie zu uns kommen (Auto, Fahrrad oder ÖPNV), bekommen Sie entweder Kilometerpauschalen oder Ihr Monatsticket erstattet. Hinzu kommt ggf. ein Verpflegungsgeld.

Wann beginnen die Maßnahmen?

Unsere Maßnahmen beginnen mehrere Male im Jahr. Schauen Sie hier nach, wann die nächste Maßnahme beginnt.

FAQ Umschulung:

Wie alt darf ich sein, damit ich noch eine Umschulung machen kann?

Bei uns sind UmschülerInnen zwischen 20 und 50 Jahren. Vorher muss immer der LTA-Antrag (Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) gestellt werden und der Kostenträger muss die Umschulung bewilligen.

Welche Berufe kann ich lernen?

Alle Berufe, die innerhalb der dualen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule) erlernt werden können und leidensgerecht sind. Beispiele von Berufen, die in den letzten Jahren von UmschülerInnen erlernt wurden: kaufmännische Berufe wie Kauffrau/-mann für Büromanagement, FachinformatikerIn oder Industriekauffrau/-kaufmann, aber auch FleischerInnen, Medizinische Fachangestellte, Orthopädietechnik-MechanikerIn, ZahntechnikerIn, ZerspanungsmechanikerIn, GärtnerIn, Kauffrau/-mann für Marketingkommunikation, VermessungstechnikerIn, Sicherheitskraft, BauzeichnerIn, SteuerfachangestellteR, technische/r SystemplanerIn oder WerkstoffprüferIn.

Muss ich in die Berufsschule?

Ja, die Berufsschule besucht man wie jede/r andere Auszubildende auch. Aber nur zwei statt drei Jahre. Daher wird vor der Umschulung auch im Reha-Vorbereitungslehrgang auf die wichtigsten Berufsschulfächer vorbereitet. Aber keine Sorge, viele UmschülerInnen sind überrascht, wie gut es auch mit den Schulfächern und mit den anderen SchülerInnen klappt.

Wie unterstützt die Reha & Beruf gGmbH die Umschulung?

Jede/r TeilnehmerIn bekommt seine/n persönliche/n BezugspädagogIn an die Seite gestellt: Sie/Er ist für alles ansprechbar und unterstützt Sie: angefangen bei der Suche nach einem Praktikums- oder Umschulungsplatz, bei Problemen in der Berufsschule oder im Betrieb bis hin zu persönlichen Fragestellungen. Wir sorgen für die Unterstützung im schulischen Bereich durch individuellen Förderunterricht sowie eine intensive Prüfungsvorbereitung. Bei Bedarf kann eine regelmäßige psychologische Unterstützung erfolgen. Unsere TeilnehmerInnen fühlen sich nie allein gelassen.

FAQ Integration:

Was passiert, wenn ich keine Praktikumsstelle finde?

Diese Erfahrung haben wir bisher noch nicht gemacht, da wir unsere TeilnehmerInnen bei der Suche intensiv und erfolgreich unterstützen.

Haben die TeilnehmerInnen am Ende der Maßnahme auch immer einen Arbeitsplatz?

Die Quote der TeilnehmerInnen, die bei uns in Arbeit, eine Umschulung oder Anpassungsqualifizierung münden, ist sehr hoch. Nur wenige TeilnehmerInnen haben am Ende der Maßnahme noch keine Arbeit, was unterschiedliche Gründe haben kann. Darüber hinaus stehen wir unseren TeilnehmerInnen in einer sechsmonatigen Nachbetreuungszeit zur Seite, um sie bei der weiteren Suche nach einer leidensgerechten Tätigkeit zu unterstützen.

Ich mache mir Sorgen, dass ich den Anforderungen nicht gewachsen bin.

Um genau das herauszufinden, nehmen Sie an den Maßnahmen teil oder besuchen im Vorfeld die Potenzialanalyse. Sie haben ausreichend Gelegenheit, sich mit den Maßnahmeinhalten vertraut zu machen und sich langsam in die neue Lebenssituation einzufinden. Dazu gehört auch, die neuen TeilnehmerkollegInnen und die PädagogInnen und PsychologInnen kennen zu lernen, damit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gelingen kann. Darüber hinaus bieten wir viele Möglichkeiten, Sie entlastend zu unterstützen.

Kann ich bei Ihnen eine Qualifizierung machen?

Grundsätzlich ja, die konkrete Antwort auf diese Frage hängt jedoch vom individuellen Maßnahmenverlauf ab.

Gibt es Hilfsmittel, wenn ich nicht gut sitzen kann?

Gerade für TeilnehmerInnen mit Rückenbeschwerden ist es manchmal sehr schwierig lange zu sitzen. Wir bieten verschiedene Hilfsmittel an um „in Bewegung“ zu bleiben: Keilkissen, Balancekissen, Gymnastikbälle und vieles mehr. Zusätzlich befindet sich in jedem Klassenraum ein Stehpult, was Ihnen ermöglicht im Stehen am Unterricht teilzunehmen. Ebenfalls ermutigen wir Sie dazu, gut auf Ihren Körper zu achten und sich zwischendurch zu bewegen. Passende Übungen dazu werden von uns in der Unterrichtseinheit „Gesundheitsförderung“ vermittelt.

Wie groß sind die Gruppen?

Die Gruppengröße variiert je nach Maßnahme. Die kleinste Gruppe kann 8 TeilnehmerInnen haben, wohingegen die Gruppe der UmschülerInnen deutlich größer ist.

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Es findet keine Prüfung während der gesamten Maßnahmendauer statt. Am Ende der Maßnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit den Unterrichtsinhalten und Ihrem Praktikumsbetrieb.

FAQs Potenzialanalyse:

Darf ich Hilfsmittel benutzen?

Es sind keine Hilfsmittel (wie Taschenrechner, Handy oder ähnliches) erlaubt. Bitte denken Sie daran, Ihre (Lese-) Brille mitzubringen.

Wie lange dauert die Potenzialanalyse?

Die Testung der Potenzialanalyse dauert in etwa einen Arbeitstag. Selbstverständlich gibt es Pausenzeiten.

Kann man die erforderlichen Termine nicht an einem Tag zusammenfassen? Warum muss ich für das Auswertungsgespräch an einem weiteren Tag kommen?

Im Rahmen der Potenzialanalyse wird am Testungstag ein arbeitspädagogisches Beratungsgespräch geführt, in dem es um Ihre berufliche Perspektive geht. Aus unserer Erfahrung ist es sinnvoll und wichtig, die Eindrücke des Testtages mindestens eine Nacht „sacken zu lassen“, bevor das Auswertungsgespräch stattfindet.

Reha-Assistent

Sie möchten wissen, welche Maßnahme für Sie die richtige ist?
Unser Reha-Assistent zeigt Ihnen mithilfe von vier Fragen, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen.

Kann ich Ihnen helfen?
0221 91 40 889 0
ed.furebdnuaher@ofni