Teilqualifizierung Pflege und Beratung

Betreuungskraft
Als zusätzliche Betreuungskraft in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach §§ 43b, 53b SGB XI lassen Sie ältere und pflegebedürftige Menschen weiterhin am Leben teilhaben. Im Rahmen der Qualifizierung lernen Sie, für das Wohlergehen der älteren Menschen zu sorgen, sowohl im stationären Umfeld als auch im ambulanten Bereich. Im Vordergrund stehen Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand und auch die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.

Pflegeberater*in
Die Pflegeberatung ist ein wichtiges Instrument zur zielgerichteten Steuerung von Hilfeleistungen, um die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen zu verbessern bzw. zu erhalten. Die umfassende und unabhängige Beratung nach § 7a SGB XI erfordert qualifiziertes Personal. Durch die Weiterbildung erhalten Sie fundierte Rechtskenntnisse und spezielles Wissen, um Pflegebedürftige und Angehörige umfassend und angemessenen beraten zu können.

Reha-Assistent

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Unser Reha-Assistent zeigt Ihnen mithilfe von vier Fragen, welche Maßnahmen für Sie in Frage kommen.

Kann ich Ihnen helfen?
0221 91 40 889 0
ed.furebdnuaher@ofni
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